Förderung des Sportstättenbaus

Die Förderung des Sportstättenbaus (Neubau, Um-/Erweiterungsbau u. Sanierungen) erfolgt gemäß Zuwendungsrichtlinien des LSB Niedersachsen.
Die förderfähigen Kosten müssen mindestens € 5.000,- betragen.

Anträge müssen bis zum 15.08. des laufenden Jahres für das folgende Jahr über das LSB Förderportal LSBnet beim KreisSportBund eingehen.

Über das Förderprogramm "Klimacheck für Sportvereine" gibt es die Möglichkeit, Fördermittel bis zu € 2.500,- für eine qualifizierte Energieberatung zu beantragen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme am Online-Qualifix-Seminar "Sportstättenbau" des LSB innerhalb der letzten 24 Monate.
Für Maßnahmen ab € 25.000,- ist ein Beratungsgespräch beim KSB zudem Grundlage des Antrages.

Wir unterstützen euch, als unsere Mitgliedsvereine gern bei der Planung und Umsetzung.
Meldet euch dafür gern bei Sonja Holsten.
        
Die aktuelle Richlinie zum Sportstättenbau findet ihr hier.


HINWEIS: Für das Förderjahr 2026 gelten ab 01.01.2025 folgende, neue Regelungen:

  • Fördersätze: Reduzierung der Fördersätze auf einen einheitlichen Fördersatz von max. 40%
  • Eigenmittel: Der Nachweis eingebrachter Eigenmittel entfällt. Damit können auch vollständig mit Fremdmitteln finanzierte Maßnahmen gefördert werden.
  • Maßnahmenbeginn: Mit dem Einreichen des Förderantrags wird der Maßnahmenbeginn automatisch erteilt.
  • Maximalförderung: Erhöhung der Maximalförderung auf € 150.000.
  • Verwendungsnachweis: Für alle Maßnahmen wird die Erstellung eines Verwendungsnachweises erforderlich.
  • Nicht förderfähig: Reitplätze mit synthetischen Zuschlagstoffen; Tribünen und Zuschaueranlagen
  • Teilnahme Qualifix unter € 25.000: Antragstellende müssen an einem Online-Seminar des LSB oder einem Beratungsgespräch des zuständgen Sportbundes nachweislich teilgenommen haben.