Übungsleiter-Zuschüsse
Hierzu teilt unsere Geschäftsstelle folgendes mit:
a) Der Termin für die Abgabe für das 4.Quartal 2017 wurde verschoben. Neuer Termin ist der 20.Januar 2018, bis dahin müssen die Nachweise auf der Geschäftsstelle vorliegen!
b) Wie immer können auch keine Verwendungsnachweise die später eingereicht oder vergessen wurden im nächsten Quartal mit abgerechnet werden.
c) Berücksichtigt werden können auch nur Nachweise, wenn
- ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegt
- die Übungsleiter-Lizenzen noch gültig sind
und
- die Richtlinien zum Ausfüllen des Nachweises beachtet worden sind.
Wenn diese Hinweise beachtet werden, dann steht einer zügigen Bearbeitung nichts im Wege!
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