Sportgeräteförderung
Der Kreissportbund Rotenburg Wümme e.V. (KSB) bezuschusst seine Mitgliedsvereine auf der Grundlage der Richtlinie
"Sportgeräteförderung für Mitgliedsvereine 2026" im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Förderungszeitraum 2026).
Wir unterstützen euren Verein bei Kauf
1.Voraussetzungen:
Als Sportgeräte gelten Sportgeräte im engeren Sinne, die zur Ausübung einer oder mehrerer Sportarten notwendig sind. Dazu gehören auch Geräte zur Messung, Auswertung und Darstellung einzelner Ergebnisse, sowie Musikanlagen, Rasenmähroboter, Rasenmäher, Hallenboden- reinigungsgeräte, Sportbox, Geräte zur Digitalisierung u.ä.. Gerätesätze, die nur in diesem Zusammenhang für die Sportausübung erforderlich sind, wobei sich die Kosten für ein Bestandteil auf mindestens € 100,00 belaufen müssen. Der Anschaffungspreis muss pro Gerät (Einzelpreis) bzw. Gerätesatz mindestens € 200,00 betragen.
Ein Angebot muss beigefügt werden!
Hierzu zählen nicht:
- Sportgeräte, die nur gelegentlich oder einmalig eingesetzt werden
- typische Verbrauchsmaterialien von geringem Einzelwert (z.B. Bälle)
- Sportgeräte, die aufgrund der Anpassung an die persönlichen Verhältnisse nur einer/ einem Sportler*in zur Verfügung stehen, es sei denn, sie stehen einer/ einem Sportler*in mit speziellen Behinderungen zur Verfügung.
- Porto, Frachtkosten sowie Reparatur- oder Wartungskosten
2. Bemessung der Förderung
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 30 % des Anschaffungspreises.
Die Anzahl der Anträge in der Förderperiode richtet sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder:
- Bis 350 Mitglieder > 2 Geräte
- Bis 700 Mitglieder > 3 Geräte
- Ab 700 Mitglieder > 4 Geräte
Bei geplanten Großanschaffungen von über € 3.500,00 behält sich der Vorstand vor, die Bezuschussung weiter zu begrenzen.
3. Antragsverfahren und Durchführung
Von den Vereinen sind Anträge auf Bezuschussung incl. Angebot für das laufende Geschäftsjahr schriftlich an den KSB zu richten. Das erforderliche Antragsformular kann im Downloadbereich auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
Anträge können bis zu folgenden Stichtagen eingereicht werden: 30. April, 31. Juli und 30. September.
Nach Prüfung der Anträge durch den KSB, sendet der KSB dem antragstellenden Verein eine schriftliche Bewilligung und erst danach darf das bewilligte Gerät gem. Angebot durch den Verein gekauft werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung im Antragsjahr.
Der KSB bezuschusst in eigener Verantwortung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die von den Vereinen beantragten und angeschafften Sportgeräte unter Beachtung dieser Richtlinie.
4. Nachweisführung
Die Abrechnung der angeschafften Sportgeräte der Vereine ist beim KSB zur Bezuschussung einzureichen. Beizufügen sind die Originalrechnung (en), der Nachweis der Bezahlung (Kopie Kontoauszug des Geldinstitutes). Die Abrechnungen der Vereine sind nach Anschaffung (Rechnungsdatum) der Sportgeräte, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres dem KSB einzureichen.
Die Originalbelege erhalten die Vereine und Verbände zurück. Sie sind für Prüfungszwecke zehn Jahre aufzubewahren. Durch den KSB können Prüfungen vorgenommen werden.
Zeven, den 16.03.2025
Ausschussmitglieder: Jörn Leiding I Sonja Holsten I Hella Rosenbrock

