60 Euro für verletzte Sportler*innen
Die Sporthilfe Niedersachsen möchte auch in diesem Jahr Sportler*innen, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 60 Euro machen.
Die Sporthilfe Niedersachsen möchte auch in diesem Jahr Sportler*innen, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 60 Euro machen.
Dies gilt auch, wenn die verletzten Sportler*innen für die Zeit der Feiertage aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss fortgesetzt wird.
Nachdem ein Verein oder auch Sie selber ein Geschenk gekauft und überreicht haben, muss zur Erstattung der Orginal-Rechnungsbeleg an die Sporthilfe Niedersachsen geschickt werden. Zusätzlich wird um folgende Angaben gebeten:
Name der verletzten Person, Verein, Sportart, Krankenhaus
Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des einreichenden Vereins, Sportbundes oder Landesfachverbandes überwiesen.
Hinweis:
Sportverletzte, die durch einen Sportunfall in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei der Sporthilfe Niedersachsen einen Beihilfeantrag stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sabine Tönnies
Sachbearbeitung Sporthilfe Niedersachsen
Tel.: 0511 1268 140