Ganztagsferienbetreuung - jetzt bewerben

Erstellt von Sarah Joneleit |

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat ein Vergabeverfahren zur Einrichtung, Organisation und zum Betrieb einer Ganztagsferienbetreuung für den Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2027 (mit Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre) gestartet.
Gesucht werden anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, die ein schlüssiges Konzept für Inhalte, Organisation, Personal und Mittagsverpflegung vorlegen und ihr Angebot bis 19.02.2026 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einreichen.​

Die Ganztagsferienbetreuung soll in den niedersächsischen Schulferien (Herbst-, Oster- und ausgewählten Sommerferienwochen) mit täglich acht Stunden Betreuung stattfinden, inklusive warmem Mittagessen nach DGE-Empfehlungen. Mindestanforderung ist der Einsatz mindestens einer pädagogischen Fachkraft nach NKiTaG sowie die Vorlage eines Ferienprogramms mit konkreten Zeiten, Räumen und Personal sechs Monate vor Ferienbeginn.​

Die Vergütung erfolgt über einen garantierten Sockel von 80% des Angebotspreises zu Vertragsbeginn, ergänzt um eine nach Auslastung gestaffelte Finanzierung weiterer belegter Plätze. Bewertet werden die Angebote nach dem wirtschaftlichsten Preis-Leistungs-Verhältnis, insbesondere in den Bereichen Personal, Inhalte/Organisation (inklusive Verpflegung) und Gesamtkosten; Nebenangebote sind ausgeschlossen.

Hier findet ihr die Vergabeunterlagen sowie eine kürzere, KI generierte Zusammenfassung der Ausschreibung.
Bis 13.02.2026 wurden Fragen eingereicht und beantwortet: FAQ Bieterkommunikation
Wie euer Verein oder die Jugendorganisation eures Vereins anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII werden kann, erfahrt ihr in dieser Mitschrift.

Bei Problemen mit der Handhabung und/oder der Anwendung des Vergabeportals kann der Support der Deutschen eVergabe direkt im Portal oder unter der Nummer 0611/949 106 83 kontaktiert werden.

Im Auftrage

Melanie Prietz
Landkreis Rotenburg (Wümme)

Der Landrat
Jugendamt
Verwaltung
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Tel. 04761/983-4519
Fax: 04761/983-88 4519
E-Mail: Melanie.Prietz@lk-row.de
www.lk-row.de


FAZIT FÜR SPORTVEREINE

Sportvereine kommen als Bieter vor allem dann in Betracht, wenn sie bereits als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zugelassen sind oder diese Anerkennung zeitnah erlangen können. Erfüllt ein Verein diese Voraussetzung nicht, ist eine Teilnahme an dem Verfahren rechtlich ausgeschlossen, unabhängig von der inhaltlichen Qualität des Angebots.

Sportvereine bieten sich als Einrichtung, Organisation und zum Betrieb einer Ganztagsferienbetreuung an, weil:

  • sie meist langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Trainingsbetrieb, Feriencamps, Freizeiten) und damit praxisnahes Know-how für Ferienprogramme haben.

  • sie häufig über eigene Räume und Sportanlagen verfügen, was die Organisation bewegungsorientierter Ferienangebote erleichtert.

  • sie bestehende bestehende Übungsleiter*innenstrukturen nutzen und Ehrenamtliche einbinden können, sofern die geforderten Qualifikationen (pädagogische Fachkraft, erweiterte Führungszeugnisse, Kinder­schutz) sichergestellt sind.

Herausforderungen für Sportvereine können sein:

  • Die formale Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe setzt u. a. fachliche und personelle Voraussetzungen, eine auf Dauer angelegte Tätigkeit in der Jugendhilfe sowie gemeinnützige Zielsetzung voraus, was nicht jeder Verein erfüllt.
    Wie euer Verein oder die Jugendorganisation eures Vereins anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII werden kann, erfahrt ihr in dieser Mitschrift.

  • Für das Vergabeverfahren braucht es ein professionelles Konzept (Organisation, Personalplanung, Mittagsverpflegung, Dokumentation, Evaluation), was über das „normale“ Vereinsgeschäft hinausgeht.

  • Es müssen stabile Verwaltungsstrukturen vorhanden sein (digitale Angebotsabgabe, Nachweisführung, Abrechnung der Finanzierung)

  • Päd. Personal nach § 9 Abs. 2 NKitaG muss für am Programm/ Konzept der Ganztagsferienbetreuung mitwirken und für Nachfragen ansprechbar sein: Übungsleitungen oder Juleica-Inhaber*innen reichen (Stand Feb 2026) nicht aus! Studierte Sportwissenschaftler*innen nur mit bestimmten Voraussetzungen (80 CP Pädagogik im Studium)


Weiteres zum Thema Ganztag2026 und generelle Kooperationen zwischen Kita-Schule-Sportverein findet ihr bei unserer BeSS-Servicestelle.