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Ausschreibung für die ÜL-Ausbildung im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Kreissportbund Rotenburg (Wümme)
Fortbildungen für Übungsleiter/innen Breitensport
Warum?
"Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Ausbildungsprozess
nicht abgeschlossen!"
Aufgrund des zeitlich vorgegebenen Rahmens können in
der Ausbildung einige Inhalte nur exemplarisch behandelt werden,
andere finden aus Gründen der "Überfrachtung"
keine Berücksichtigung.
Nicht zuletzt gibt es auch im Sport ständig neue Erkenntnisse,
Entwicklungen, Trends, die eine kontinuierliche Fortbildung
zwingend notwendig machen. Hierzu laden wir alle Übungsleiter/innen
mit und ohne Lizenz herzlich ein.
Wann und wie oft?
Zur Verlängerung der Lizenz muss jede/r Übungsleiter/in
innerhalb von vier Jahren Fortbildungen von mindestens 15
UE nachweisen. Nach Ablauf von vier Jahren verdoppelt sich
die Nachweispflicht auf 30 UE. Wird kein Fortbildungsnachweis
erbracht, ist die Lizenz ungültig. Grundsätzlich
empfehlen wir, bereits vor Ablauf der Lizenz, den angebotenen
Themen entsprechend gezielt Fortbildungen zu besuchen. Es
dürfen auch mehr als 15 UE sein ...!
Zur Verlängerung kann die Lizenz mit den entsprechenden
Fortbildungsnach-weisen in der KSB-Geschäftsstelle eingereicht
werden.

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